Verträge zu Lizenz, Franchise und Abgrenzung.
Wenn Sie Ihr Schutzrecht, Ihr künstlerisches Werk oder Ihre Idee nicht alleine verwerten wollen, sind Lizenzverträge erforderlich. Sowohl für die Dauer als auch für die Beendigung eines solchen Lizenzvertrages stellen wir Sie optimal auf. Im Wege unserer lizenzvertraglichen Beratung spielen wir dazu sämtliche relevanten Fälle mit Ihnen durch.
Lizenzrechtliche Regelungen sind übrigens oft auch in anderen Verträgen erforderlich, so beispielsweise im Vertriebsrecht, im Handelsvertreterrecht, im Franchising und bei Kooperationsverträgen. Gleich ob Sie nun Lizenzgeber oder Lizenznehmer sind – Sie können Sie sich auf unser Unterstützung verlassen.
Verträge sind auch das richtige Mittel der Wahl, um Konflikte über Marken, Designs und andere Schutzrechte einvernehmlich zu klären. Bei der Anmeldung von Schutzrechten können aufgrund eines Widerspruchs komplexe Kollisionslagen entstehen. Dann analysieren wir die betroffenen Länder, Waren oder Dienstleistungen sowie die einzelnen Prioritätslagen genau. Bei der Aushandlung von Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen setzen wir Ihre Position und Ihre Interessen bestmöglich und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte durch.